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   VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06   

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VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06 (https://dejure.org/2007,25805)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2007 - 7 K 1471/06 (https://dejure.org/2007,25805)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 7 K 1471/06 (https://dejure.org/2007,25805)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von erhöhtem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen ; Übersendung der monatlichen Abrechnungen ; Feststellung eines mandatsbedingten Verdienstausfalls; Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ; Aufstellung von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage von Stadtrat Roland Schmid gegen Rücknahme der Bewilligung von erhöhtem Sitzungsgeld abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf erhöhtes Sitzungsgeld für Verdienstausfälle bei Nebeneinkünften - Politiker scheitert mit Klage gegen Rücknahme der Bewilligung zu höherem Sitzungsgeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Ein Erwirken setzt ein zweck- und zielgerichtetes Handeln und eine Entscheidungserheblichkeit der Angaben für den Erlass des Verwaltungsakts voraus; das heißt, dass die Angaben für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts, nicht allerdings für den Erlass des Verwaltungsakts als solchen, kausal gewesen sein müssen (vgl. Kopp, VwVfG, 9. Aufl., § 48 RdNr. 116, 118 mit Hinweis auf BVerw-GE 74, 357 = NVwZ 87, 44).

    Zwar kann eine Mitverantwortung der Behörde für den Verlust von Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 2 S. 3 VwVfG dazu führen, dass der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides nach Treu und Glauben der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegensteht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.08.1986, BVerwGE 74, 357 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] ).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Diese Tatsachen hat der Bereicherte gegebenenfalls auch zu beweisen ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1986 - 6 AZR 517/83 und Urteil vom 12.01.1994 - 5 AZR 597/92 - zitiert nach [...]).

    Jedoch liegen die Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung beim Kläger deshalb nicht vor, weil die genannten Grundsätze nur für untere und mittlere Einkommensgruppen gelten, nicht dagegen für Besserverdienende ( BAG, Urt. v. 12.01.1994 - 5 AZR 597/92 - [...] ).

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    § 48 Abs. 2 LVwVG schließt nicht aus, dass sich bei der nach Satz 1 gebotenen Abwägung etwaiges subjektives Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts als gegenüber dem öffentlichen Rücknahmeinteresse mindergewichtig und damit nicht schutzwürdig erweist, obwohl ein Fall irreversiblen Verbrauchs gegeben ist und der Begünstigte nicht bösgläubig im Sinne des Satzes 3 war (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1993, DVBl. 93, 727 (728)).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Diese Tatsachen hat der Bereicherte gegebenenfalls auch zu beweisen ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1986 - 6 AZR 517/83 und Urteil vom 12.01.1994 - 5 AZR 597/92 - zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht für die Überzahlung von Beamtenbezügen entwickelten und vom Bundesarbeitsgericht auf Arbeitsverhältnisse übertragenen Grundsätze (vgl. hierzu BAG a.a.O. mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 10.10.1961, NJW 62, 266 und Urt. v. 30.08.1962, NJW 1962, 2317 f.) können möglicherweise auch für den vorliegenden Fall regelmäßig gezahlter Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, die in verschiedener Hinsicht mit den Dienst- und Arbeitsverhältnissen vergleichbar ist, angewendet werden.
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Seine Angaben sind, ausgehend von ihrer Formulierung, auf selbständiger Grundlage einen Teil der bisherigen Beratungstätigkeit fortführen zu wollen und dadurch ein regelmäßiges Einkommen von etwa 800 DM zu erzielen, dahingehend zu verstehen (vgl. zur Auslegungsfähigkeit der Angaben i.S.v. § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VwVfG Knack, VwVfG, 8. Aufl., § 48 RdNr. 101 mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.11.2000 - 8 C 28.99 - ), dass die aufgezählten Tätigkeiten auf selbstständiger Grundlage, also in freiberuflicher oder gewerblicher Form durchgeführt werden sollten, wie es die Entschädigungssatzung für die Gewährung des Sitzungsgeldes fordert, und dass damit ein Teil seiner bisherigen Beratungstätigkeit, also seiner Rechtsanwaltstätigkeit fortgeführt werden sollte.
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 33.85

    Verkaufsverbot für Lebensmittel - Nachteilige Einwirkungen - Verkaufsform -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Vor allem ist die dem Verwaltungsakt beigefügte Begründung zur Auslegung des Regelungsinhalts heranzuziehen, wobei es genügt, wenn der Widerspruchsbescheid die erforderliche Bestimmtheit herstellt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG , Kommentar, 9. Auflage, § 37 RdNr. 6 mit Hinweis auf BVerwG, NJW 1990, 658 und NJW 1988, 506 [BVerwG 22.10.1987 - 3 C 33/85] ).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht für die Überzahlung von Beamtenbezügen entwickelten und vom Bundesarbeitsgericht auf Arbeitsverhältnisse übertragenen Grundsätze (vgl. hierzu BAG a.a.O. mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 10.10.1961, NJW 62, 266 und Urt. v. 30.08.1962, NJW 1962, 2317 f.) können möglicherweise auch für den vorliegenden Fall regelmäßig gezahlter Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, die in verschiedener Hinsicht mit den Dienst- und Arbeitsverhältnissen vergleichbar ist, angewendet werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1997 - 15 A 1446/94

    Verdienstausfall; Unregelmäßig ausgeübte Gelegenheitstätigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Ein zu entschädigender Verdienstausfall liegt nur vor, wenn er dadurch entsteht, dass das Ratsmitglied eine regelmäßige, nicht nur gelegentlich ausgeübte Arbeit, die mit regelmäßigen Einnahmen verbunden ist, mandatsbedingt nicht ausüben kann oder wenn gar mandatsbedingt lediglich Chancen nicht wahrgenommen werden können, durch unregelmäßig ausgeübte Gelegenheitstätigkeiten Verdienst zu erzielen (vgl. hierzu OVG NRW zur Frage der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit i.S.v. § 30 Abs. 2 S. 1 GO NRW a.F., Urt. v. 06.06.1997 - 15 A 1446/94 - zitiert nach [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2001 - A 2 S 407/98
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06
    Denn diese Grundsätze gelten nicht nur für das Haushaltswesen in seiner Gesamtheit, sondern sind bei jeder einzelnen Maßnahme der Gemeinde zu beachten (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.01.2001 - A 2 S 407/98 - zitiert nach [...]).
  • OLG Koblenz, 13.10.1989 - 1 Ss 425/89

    Verstoß gegen die Bestimmungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2008 - 1 S 1922/07

    Teilnahme der ehrenamtlichen Richter an Urteilsberatung nach Eingang eines

    Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2007 - 7 K 1471/06 - zugelassen.
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